Kaskoversicherung
Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung)
Die Kaskoversicherung bewahrt den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden, die ihm aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Fahrzeugs entstehen. Weiterhin schützt diese Versicherung die unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile, sowie bestimmte Zubehörteile. Es wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, wobei die Vollkaskoversicherung die Teilkasko beinhaltet.
Versicherungsinhalte der Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung):
- Haarwild
- Glasbruch
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung
Versicherungsinhalte der Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung):
- Unfall
- vorsätzliche oder böswillige Vergehen an Ihrem Fahrzeug durch betriebsfremde Personen
- sämtliche Versicherungsinhalte der Teilkasko
Ersatzleistungen in der Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkasko):
- Übernahme der Abschleppkosten
- Übernahme der Kosten für Sachverständige
- Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeugs oder seiner Einzelteile. Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine vom Versicherungsgeber anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist.
- In der Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Schaden abzüglich einer mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Von der Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkasko) ausgeschlossene Leistungen:
- Anwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallkosten
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
- Schäden aufgrund von Gebrauch oder Abnutzung
- Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit (z.B. Entwendung aufgrund mangelnder Sicherung)
Beitragsermittlung:
Die Beiträge in der Fahrzeugversicherung richten sich nach dem Typ Ihres Fahrzeugs (siehe Typenschlüsselnummer). Die unterschiedlichen Fahrzeugtypen werden, um die Beitragsermittlung zu erleichtern, von einem unabhängigen Treuhänder zu Typenklassen zusammengefasst.
Generelle Unterschiede der Kaskoversicherungen:
Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken.
Als nicht beeinflussbare Risiken werden eingestuft: Brand-, Glas-, Sturm- und Hagelschäden, Diebstahl, Blitzschlag, Überschwemmungen sowie Schäden durch Haarwildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung deckt - über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus - auch die Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die Sie selbst verursacht haben oder bei denen der Verursacher nicht mehr feststellbar ist.