Deckungssumme
Deckungssummen der Kfz-Versicherung
Die Deckungssumme der Fahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung) wird grundsätzlich in die gesetzliche Mindestabdeckung und die unbegrenzte Deckung unterschieden.
Die gesetzliche Mindestversicherung gewährleistet eine
Deckungshöhe von:
- bis zu 2,5 Mio EUR für Personenschäden
- bis zu 1,0 Mio EUR für Sachschäden und
- bis zu 50.000 EUR für Vermögensschäden
Die unbegrenzte Deckung garantiert für
- Personenschäden pro geschädigte Person bis zu 7,5 Millionen EUR Deckungshöhe sowie für Sach- und Vermögensschäden eine unbegrenzt hohe Abdeckung
Generell empfehle ich die unbegrenzte Deckung, da der Versicherer im Schadensfall höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme zahlt. Allerdings werden dann oft höhere Ansprüche geltend gemacht. Dies führt dazu, dass ihr Privatvermögen herangezogen wird.
Gerade bei Personenschäden, reicht der Deckungsbetrag der gesetzlichen Fahrzeugversicherung bei Weitem nicht aus. Neben medizinischen Behandlungen zwingen auch lebenslange Zahlungen bei Invalidität die Deckung der gesetzlichen Autoversicherung in die Knie.